Vereinssatzung

Diese am 23. Februar 2024 von der Mitgliederhauptversammlung beschlossene Fassung der Vereinssatzung ist für die Vereinsregisteranmeldung zur notariellen Beglaubigung und Abgabe beim Amtsgericht vorgelegt. Erst mit der Eintragung ins Vereinsregister wird die Satzungsänderung rechtswirksam. 

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